siehe R. sind allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften, die Rechte und Pflichten generell und mit der gleichen verbindlichen Wirkung wie Gesetze regeln, die aber nicht vom ordentlichen Gesetzgeber, sondern von der Ministerialverwaltung erlassen werden; d.h., daß mit dem Instrument der R. die Rechtssetzungsgewalt für eine bestimmte Materie auf die Exekutive übertragen wird.Rechtsverordnung.